Ein Impressum ist mehr als eine Pflichtseite. Durch Social Media empfiehlt es sich, hier zur Kür aufzulaufen. Schließlich ist diese vom Webdesign ungeliebte – und daher oft vergessene – Seite quasi Landing Page.
Doris Schuppe • Dieser Beitrag Veredeltes Impressum fürs Social Web erschien zuerst im Blog DoSchu.Com.
Inhalt Verdeltes Impressum fürs Social Web
Was ist eine Landing Page?
Als Landing Page bezeichnen wir im digitalen Marketing Zielseiten. Das sind spezielle Webseiten, die wir für Kampagnen nutzen. Dort stellen wir fokussiert bestimmte Services oder Produkte vor, die über Online-Anzeigen beworben werden. Sie sind zum Beispiel die Webseite, auf der Internet-Nutzer landen, wenn sie durch Werbeaktionen erstmalig auf uns aufmerksam werden.
Moment, was hat das jetzt bitte mit dem rechtlich vorgeschriebenen Impressum zu tun?!
Mehr als wir uns wünschen.
Startseite des Online-Besuchs
Wann rufen Online-Nutzer unsere Impressum-Seite auf?
- Rechtsanwälte/anwältinnen oder der Wettbewerb kontrollieren, ob wir eine Impressum-Seite haben, und ob darin alle Pflichtangaben erfüllt sind.
- Journalist:innen schauen im Impressum nach, welche Firma für die Website verantwortlich ist.
- Kundschaft oder Interessent:innen suchen im Impressum nach Telefon- oder eMail-Kontaktwege, wenn Unternehmen sonst keine Möglichkeiten für den Dialog bieten.
- Nutzer:innen von Facebook, Instagram, Twitter, Youtube oder Xing klicken auf den Link zum Impressum, den Unternehmen als Pflichtangabe eintragen.
Um den zuletzt genannten Fall der Aufzählung geht es hier im Beitrag: Wir verlinken bei geschäftlicher Nutzung in einer Plattform des Social Web unser Impressum, da wir sonst eine Abmahnung riskieren.
Preisfrage:
Wer hat dabei gedacht, „Prima, jetzt werten wir die Impressum-Seite mal auf“?
Vorgabe ist gut, international herausfordernd
Prinzipiell ist die Verpflichtung zur Anbieter-Kennzeichnung von Online-Services in Deutschland sinnvoll. Bei Recherchen ist so leicht festzustellen, welche Organisation hinter einem Online-Angebot steht. Die strenge 2-Klick-Regel jedoch nervt. Mit nur gerade mal 2 Klicks sollen Online-Besucher:innen eines geschäftlichen genutzten Profils auf die Impressum-Angaben stoßen.
Und dabei zählt der Aufruf des Profils bereits als erster Klick! Diese überaus strenge Vorgabe nervt. Sie passt so gar nicht zu den veränderten Realitäten im Internet.
Social Media-Plattformen gehören zum unternehmerischen Kommunikations-Mix dazu. Die Konzerne hinter den Plattformen haben ihren Sitz vorwiegend in den USA, eine Impressum-Vorgabe gibt es dort nicht. Die Konsequenz: Für Anbietende aus Deutschland wird im Social Web die Impressum-Seite zur Startseite. Denn diese URL wird im Profil sichtbar eingetragen, um den rechtlichen Anforderungen nachzukommen.
Konsequenz: Impressum-Seite als Landing Page
Ändern können wir daran erst mal nichts. Daher meine Empfehlung: Bei nächster Gelegenheit das Webdesign der Impressum-Seite zu einer Startseite entwickeln. Das bedeutet, diese Webseite nicht schmucklos lediglich mit den rechtlich vorgeschriebene Informationen zu bestücken.
Die Impressum-Seite können wir mit wenigen Handgriffen aufpeppen:
- Zur atmosphärischen Einstimmung darf es hier durchaus ein Bild geben.
- Wir erklären in einer kurzen Vorstellung, um was es bei der geschäftlichen Website geht.
- Mit Deep-Links ziehen wir Besucher in verschiedene Bereiche der Website, für die unsere Impressum-Seite eine Landing Page ist.
Als praktisches Beispiel anschauen: Impressum-Seiten von DoSchu.Com sowie von Rayaworx.
Zum Weiterlesen
Jede Menge rechtlich Wissenswertes rund ums Impressum findet ihr hier:
- Blogbeiträge von Bauchautor und Rechtsanwalt Thomas Schwenke zum Thema Impressum
- Beitrage zum Thema Impressum im Blog von Buchautor und Rechtsanwalt Christian Solmecke
- Blogbeiträge zum Thema Impressum bei SocialMediaRecht.de
- Impressum – Ultimativer Ratgeber https://datenschutz-generator.de/ratgeber-impressum
Fotos: DoSchu / DoSchu.Com mit Icon von Freepik / flaticon.com • Hinweis: Die Links zu den genannten Unternehmen wurden weder bestellt noch bezahlt.
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