Ein Impressum ist mehr als eine Pflichtseite. Durch Social Media empfiehlt es sich, hier zur Kür aufzulaufen. Schliesslich ist diese vom Webdesign ungeliebte – und daher oft vergessene – Seite quasi Landing Page.
Als Landing Page bezeichnen wir im digitalen Marketing Zielseiten im Web, die wir für Kampagnen nutzen. Dort stellen wir fokussiert bestimmte Services oder Produkte vor, die über Online-Anzeigen beworben werden. Sie sind zum Beispiel die Webseite, auf der Internet-Nutzer landen, wenn sie durch Werbeaktionen erstmalig auf uns aufmerksam werden.
Moment, was hat das jetzt bitte mit dem rechtlich vorgeschriebenen Impressum zu tun?! Mehr als wir uns wünschen.
Startseite des Online-Besuchs
Wann rufen Online-Nutzer unsere Impressum-Seite auf?
- Rechtsanwälte oder Wettbewerber kontrollieren, ob wir eine Impressum-Seite haben, und ob darin alle Pflichtangaben erfüllt sind.
- Journalisten schauen im Impressum nach, welche Firma für die Website verantwortlich ist.
- Kunden oder Interessenten suchen im Impressum nach Telefon- oder eMail-Kontaktwege, wenn Unternehmen sonst keine Möglichkeiten für den Dialog bieten.
- Nutzer von Facebook, Google+, Instagram, Twitter oder Xing klicken auf den Link zum Impressum, den Unternehmen als Pflichtangabe eintragen.
Um den zuletzt genannten Fall geht es hier im Beitrag: Wir verlinken bei geschäftlicher Nutzung in einer Plattform des Social Web unser Impressum, da wir sonst eine Abmahnung riskieren.
Preisfrage: Wer hat dabei gedacht: „Prima, jetzt werten wir die Impressum-Seite mal auf“?
Vorgabe ist gut, aber international herausfordernd
Prinzipiell ist die Verpflichtung zur Anbieter-Kennzeichnung von Online-Services in Deutschland sinnvoll. Bei Recherchen ist so leicht festzustellen, welche Organisation hinter einem Online-Angebot steht. Die strenge 2-Klick-Regel jedoch nervt.
Denn mit nur gerade mal 2 Klicks sollen Online-Besucher bei einem geschäftlichen genutzten Profil auf die Impressum-Angaben stossen. Und dabei zählt der Aufruf des Profils bereits als erster Klick…
Diese überaus strenge Vorgabe nervt, weil sie nicht zu den veränderten Realitäten im Internet passt. Social Media-Plattformen gehören zum unternehmerischen Kommunikations-Mix dazu. Anbieter kommen meist aus den USA, die Impressum-Vorgabe gibt es dort nicht. Die Konsequenz: für Anbieter aus Deutschland wird im Social Web die Impressum-Seite zur Startseite.
Impressum-Seite als Landing Page
Ändern können wir daran erst mal nichts. Daher meine Empfehlung: Bei nächster Gelegenheit das Webdesign der Impressum-Seite zu einer Startseite entwickeln. Das bedeutet, diese Webseite nicht schmucklos mit den rechtlich vorgeschriebene Informationen zu bestücken.
Die Impressum-Seite können wir mit wenigen Handgriffen aufpeppen:
- Zur atmosphärischen Einstimmung darf es hier durchaus ein Bild geben.
- Wir erklären kurz, um was es bei der geschäftlichen Website geht.
- Mit Deep-Links ziehen wir Besucher in verschiedene Bereiche der Website, für die unsere Impressum-Seite eine Landing Page ist.
Als praktisches Beispiel anschauen: Impressum-Seiten von DoSchu.Com sowie von Rayaworx.
Zum Weiterlesen
Alles rechtlich Wissenswerte rund ums Impressum gibt es hier:
- Blogbeiträge von Bauchautor und Rechtsanwalt Thomas Schwenke zum Thema Impressum
- Beitrage zum Thema Impressum im Blog von Buchautor und Rechtsanwalt Christian Solmecke
- Blogbeiträge zum Thema Impressum bei SocialMediaRecht.de
- Themenseite Impressumspflicht
Doris Schuppe • Dieser Beitrag VEREDELTES IMPRESSUM FÜRS SOCIAL WEB erschien zuerst im Blog DoSchu.Com
Fotos: DoSchu / DoSchu.Com mit Icon von Freepik / flaticon.com
Hinweis: Es bestehen keine geschäftlichen Beziehungen zu den genannten Unternehmen.
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